Rechnungen · Anleitung
Eine Rechnung korrigieren: Gutschrift, Stornieren oder Löschen
Verringern Sie mit einer Gutschrift, was eine gesendete Rechnung verlangt, zahlen Sie Geld zurück, heben Sie eine Rechnung mit „Stornieren“ auf oder löschen Sie einen Entwurf.
Die passende Korrektur wählen
- Ein Entwurf: ändern Sie ihn mit „Bearbeiten“ oder entfernen Sie ihn mit „Löschen“.
- Eine gesendete Rechnung, die nie hätte hinausgehen dürfen: „Stornieren“.
- Eine gesendete oder bezahlte Rechnung, die zu viel verlangt hat, oder Ware, die zurückkam: eine Gutschrift.
Eine Gutschrift ausstellen
Klicken Sie bei einer gesendeten, überfälligen, teilweise bezahlten oder bezahlten Rechnung oder bei einem Kassenverkauf auf „Gutschrift“. Tragen Sie den „Grund“ ein und legen Sie den „Betrag“ fest: Das Fenster setzt ihn zunächst auf das Höchste, das Sie noch gutschreiben können, und ein kleinerer Betrag ist eine Teilgutschrift. Bei einer Rechnung mit Steuer enthält der Betrag die Steuer – er ist das, was der Kunde zurückbekommt. Klicken Sie auf „Gutschrift ausstellen“.
Bei Bedarf das Geld zurückzahlen
Setzen Sie bei einer Rechnung mit Zahlungen das Häkchen bei „Das Geld ebenfalls zurücksenden“. Die Erstattung beginnt mit der letzten Zahlung und geht für den Rest zu älteren über, jede auf dem Weg, auf dem sie kam: Online gezahltes Geld geht über den Zahlungsanbieter zurück, der es angenommen hat, und von Hand erfasstes Geld, etwa Bargeld oder eine Überweisung, zahlen Sie selbst zurück – die Gutschrift hält das fest. Eine Zahlung gibt nie mehr zurück, als sie eingebracht hat, sodass eine spätere Gutschrift dasselbe Geld nicht zweimal erstattet. Zahlungen mit Geschenkkarte und Punkten werden nicht zurückgezahlt. Ist eine Registrierkasse verbunden, erhält jede zurückgezahlte Zahlung ihren eigenen Rückgabebeleg.
Beide Dokumente prüfen
Die Gutschrift öffnet sich mit eigener Nummer, CRN-0001 und so weiter. Die Rechnung behält Nummer und Positionen, und ihr offener Betrag sinkt um die Summe der Gutschrift. Gutschriften finden Sie, indem Sie unter Rechnungen im ersten Filter „Gutschriften“ wählen.
Eine Rechnung stornieren
Klicken Sie bei einem Entwurf oder einer gesendeten, überfälligen oder teilweise bezahlten Rechnung auf „Stornieren“ und bestätigen Sie mit „Rechnung stornieren“. Die Rechnung bleibt erfasst, kann aber nicht mehr gesendet, bezahlt oder gutgeschrieben werden. Das lässt sich nicht rückgängig machen.
Einen Entwurf löschen
Klicken Sie bei einem Entwurf auf „Löschen“ und bestätigen Sie. Entwürfe werden endgültig entfernt.
„Stornieren“ und „Löschen“ nehmen eine Rechnung aus den Büchern, deshalb erscheinen sie nur für Rollen, die im Modul Rechnungen löschen dürfen; Mitglieder dürfen das nicht.
Häufige Fragen
- Kann ich mehr gutschreiben, als die Rechnung betrug?
Nein. Die Gutschrift ist auf die Rechnungssumme abzüglich früherer Gutschriften begrenzt. Eine vollständig bezahlte Rechnung kann trotzdem in voller Höhe gutgeschrieben werden, Steuer inklusive.
- Wie hebe ich eine bezahlte Rechnung auf?
Eine bezahlte Rechnung kann nicht storniert werden. Stellen Sie eine Gutschrift über den ganzen Betrag aus, den das Fenster vorschlägt, und setzen Sie das Häkchen bei „Das Geld ebenfalls zurücksenden“, wenn der Kunde es zurückbekommen soll.
- Kann ich auf dem Telefon eine Rechnung korrigieren?
Ja. Eine Gutschrift nimmt einen Grund und einen Betrag bis zur Rechnungssumme, und „Das Geld ebenfalls zurücksenden“ zahlt ihn über die Zahlungen zurück, die neueste zuerst; Geschenkkarten und Punkte werden nicht zurückgegeben. „Stornieren“ sehen nur Personen, die Rechnungen löschen dürfen, und es fragt zuerst nach. Ein Entwurf lässt sich löschen.
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Eine Rechnung bezahlt bekommen
Schicken Sie einen Zahlungslink, erfassen Sie Bargeld oder eine Überweisung, nehmen Sie eine Teilzahlung an und laden Sie das PDF von der Seite einer Rechnung herunter.
Einen Rechnungsentwurf ändern
Ändern Sie Kunde, Daten, Positionen, Steuer und Rabatt einer Rechnung, die noch nicht gesendet wurde.
Rechnungen: häufige Fragen
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